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Schon vor 200 Jahren stellte man fest, dass einige Tier- und Pflanzenarten auf der Erde vom Aussterben bedroht waren. Damals wurde klar: Die Natur muss geschützt werden! Durch ein Gesetz wurde untersagt, die gefährdeten Tiere zu jagen oder die Pflanzen von ihrem Standort zu entfernen.
Gras-Ober, Wikipedia/Wikimedia Commons (cc-by-sa-3.0), Wildmoos GO-1, CC BY-SA 3.0
Seit damals ist es aber noch viel schlimmer geworden. Aus Dörfern wurden Städte, Städte wurden größer, die Industrie nahm zu - und darunter musste die Natur leiden. Heute geht es schon um ganze Landschaften, die gefährdet sind.
Inzwischen weiß man, dass eine gestörte Natur auch für die Menschen große Probleme bringt. Sie kann nicht mehr genügend Luftsauerstoff, sauberes Wasser und einwandfreie Lebensmittel liefern. Deshalb hat man in der Bundesrepublik Deutschland 1976 das Bundesnaturschutzgesetz erlassen. Darin werden alle Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von besonderen Landschaftsteilen, Tier- und Pflanzenarten festgehalten.
Mit diesem Gesetz können ganze Landschaften unter Schutz gestellt werden - als Naturschutzgebiete. In vielen dieser Gebiete ist man so streng, dass Ihr nicht einmal die Wege verlassen dürft, damit nicht aus Versehen eine seltene Pflanze zertreten oder ein brütender Vogel gestört wird.